Erklärung zur Barrierefreiheit

Stand: 16.06.2025

Informationen über die Zugänglichkeit dieser Webseiten gemäß § 9b NBGG sowie über
diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für https://aps-eb.de/.

Diese Webseiten sind mit den Vorgaben der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549
V2.1.2 (08-2018) größtenteils vereinbar.

Unsere Internetseiten bieten folgende Möglichkeiten:

Textgröße

Sie können den Text mit den Tasten STRG und + (ganz rechts auf dem Nummernfeld) vergrößern. Das Bild passt sich automatisch an. Mit STRG und – wird der Text wieder kleiner.

Vorlesen lassen

Mit Vorlese-Programmen können Sie sich die Inhalte unserer Seite vorlesen lassen. Die Seiten sind so strukturiert, dass Sie die wichtigsten Informationen am Anfang finden. Bilder und Grafiken sind mit Alternativtexten versehen. Dokumente sind als PDF und nicht als Bilder hochgeladen.

Ohne Maus navigieren

Sie können unser Menü nicht nur mit der Maus, sondern auch mit der Tab-Taste bedienen. Jeder Klick der Tab-Taste führt Sie in der Navigation einen Schritt weiter. Wenn Sie die Seite erreichen, die Sie aufrufen möchten, drücken Sie Enter. Zum Scrollen nutzen Sie bitte die Pfeiltasten.

 

Brotkrumen-Navigation

Neben dem Menü können Sie sich auch auf jeder Seite über die sogenannten „Breadcrumbs“ (deutsch: Brotkrumen) orientieren. Sie finden diese Navigation unter dem großen Bild. Dort können Sie zurück auf andere, übergeordnete Seiten springen.

Interne und externe Links werden farblich kenntlich gemacht. Zusätzliche Informationen enthält das so genannte Title-Attribut, das in grafischen Browsern angezeigt wird, sobald die Maus auf den Link zeigt. Nutzer von assistiven Programmen müssen unter Umständen Zusatzfunktionen aktivieren, um diese Informationen zu erhalten.

 

Nicht barrierefreie Inhalte:
  • Sie verfügt nicht über eine Version in leichter Sprache
  • Sie verfügt nicht über eine Version in Gebärdensprache
  • Sie verfügt nicht über eine Vorlesefunktion (Readspeaker)
  • Untertitel von Videos können nicht angezeigt werden

Leider können nicht alle Elemente auf unseren Internetseiten vollständig barrierefrei gestaltet werden. Wir verstehen Barrierefreiheit als fortlaufenden Prozess und werden in Zukunft unsere Internetangebote weiter anpassen. Bis zum Relaunch der Webseite wird kontinuierlich an vertretbaren und leistbaren Maßnahmen zur Optimierung der Barrierefreiheit gearbeitet. 

Wenn Sie Verbesserungsvorschläge für unsere Internetseiten haben, können Sie uns diese gerne mitteilen.

Feedback und Kontaktangaben

Über folgenden Kontakt können Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der
Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen:
Mail: enrico.bender@aps-eb.de

Schlichtungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie
bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit
Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens stellen.

Durchsetzungsverfahren

Gemäß § 3 Abs. 1 BITV RP ist für das Durchsetzungsverfahren der oder die Landesbeauftragte für die Belange behinderter Menschen des Landes Rheinland-Pfalz zuständig.

Landesbeauftragte/r für Menschen mit Behinderung

Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz
Bauhofstraße 9
55116 Mainz
Tel.: 06131 165342
Fax: 06131 16175342
E-Mail: lb@msagd.rlp.de
Homepage: https://inklusion.rlp.de

Schlichtungsstelle BGG

Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen ist eine Schlichtungsstelle gem. § 16 BGG eingerichtet worden. Per Antrag kann hier ein Schlichtungsverfahren eingeleitet werden.

Die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und Trägern öffentlicher Gewalt zum Thema Barrierefreiheit außergerichtlich beizulegen. Anders als viele Gerichtsverfahren sind Schlichtungsverfahren kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Dabei geht es nicht in erster Linie darum, Gewinner oder Verlierer zu finden, sondern gemeinsam mit Hilfe der Schlichtungsstelle den Konflikt zu lösen.

Näheres zum Ablauf des Schlichtungsverfahrens finden Sie hier.

Diese Erklärung wurde am 24. November 2020 erstellt.